Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Verträge zwischen der myParkplace GmbH, Flohrstr. 19, 13507 Berlin, Deutschland (nachfolgend „myParkplace“) und ihren Kunden über die Nutzung von Parkflächen, Shuttleleistungen sowie sonstige von myParkplace angebotene Leistungen.

1.2 Das Angebot von myParkplace richtet sich sowohl an Verbraucher als auch an Unternehmer. Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (§ 13 BGB). Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss des Vertrags in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§ 14 BGB).

1.3 Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, myParkplace stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

 

2. Vertragsgegenstand

2.1 myParkplace bietet Kunden die Möglichkeit, Fahrzeuge auf dem Betriebsgelände von myParkplace in Flughafennähe gegen Entgelt abzustellen.

2.2 Bestandteil des Leistungsangebots kann – je nach gebuchtem Tarif bzw. Angebot – ein Shuttle-Transfer zwischen dem Betriebsgelände von myParkplace und dem Flughafen Berlin Brandenburg (BER) sein.

2.3 Gegenstand des Vertrags ist grundsätzlich die entgeltliche Überlassung eines Stellplatzes für ein Kraftfahrzeug sowie – sofern gebucht oder im Tarif enthalten – die Beförderung des Kunden und der angemeldeten Mitreisenden im Rahmen des Shuttle-Services.

2.4 Nicht Gegenstand des Vertrages ist die Verwahrung oder Bewachung des Fahrzeugs, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. myParkplace schuldet die Überlassung eines Stellplatzes und – soweit vereinbart – die Durchführung der Shuttleleistung, nicht jedoch eine darüberhinausgehende Obhut im Sinne eines Verwahrungsvertrages.

 

3. Vertragsschluss / Buchung

3.1 Buchungen können insbesondere über die Website von myParkplace, über das dort eingebundene Buchungssystem, telefonisch, per E-Mail oder über Vermittlungsplattformen erfolgen.

3.2 Mit Abschluss des Buchungsvorgangs gibt der Kunde ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages ab.

3.3 Der Vertrag kommt zustande, sobald myParkplace oder das von myParkplace eingesetzte Buchungssystem die Buchung bestätigt oder dem Kunden eine Buchungsbestätigung übermittelt wird.

3.4 Bei Buchungen über Vermittler oder Partnerplattformen gelten ergänzend die dortigen Buchungs- und Zahlungsbedingungen des jeweiligen Vermittlers, soweit diese das Verhältnis zwischen Vermittler und Kunde betreffen. Das Vertragsverhältnis über die Parkplatz- und Shuttleleistung selbst kommt – soweit im Einzelfall nichts anderes ausgewiesen ist – zwischen dem Kunden und myParkplace zustande.

3.5 Der Kunde ist verpflichtet, im Rahmen der Buchung vollständige und wahrheitsgemäße Angaben zu machen, insbesondere zu:

  • Name und Kontaktdaten,
  • Anreise- und Rückkehrdaten,
  • Flug- bzw. Rückkehrinformationen, soweit abgefragt,
  • Fahrzeugdaten,
  • Anzahl der mitreisenden Personen.

3.6 Der Kunde ist verpflichtet, Änderungen, insbesondere bei Rückkehrzeit, Flugnummer, Flugausfall, Flugumbuchung oder verspäteter Rückkehr, unverzüglich mitzuteilen.

3.7 Mit einer gültigen Buchung ist ausschließlich eine einmalige Einfahrt und eine einmalige Ausfahrt zulässig. Eine zwischenzeitliche Ausfahrt mit anschließender Wiedereinfahrt auf Grundlage derselben Buchung ist ausgeschlossen.

3.8 Mit der Ausfahrt des Kunden aus dem Betriebsgelände gilt die jeweilige Buchung als beendet. Ein Anspruch auf erneute Einfahrt, weitere Nutzung des Stellplatzes oder anteilige Erstattung für nicht genutzte Restzeiten besteht nicht, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde oder zwingende gesetzliche Vorschriften entgegenstehen.

 

4. Leistungsumfang

4.1 Stellplatz
myParkplace stellt dem Kunden für die vereinbarte Dauer einen Stellplatz für ein Fahrzeug zur Verfügung. Ein Anspruch auf einen bestimmten Stellplatz besteht nur, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.

4.2 Shuttle-Service
Soweit im gebuchten Tarif enthalten oder ausdrücklich vereinbart, umfasst die Leistung einen Shuttle-Transfer vom Betriebsgelände von myParkplace zum Flughafen Berlin Brandenburg (BER) sowie einen Shuttle-Transfer vom Flughafen zurück zum Betriebsgelände.

4.3 Berechtigte Personen / Umfang des Shuttle-Services
Ein Anspruch auf den im Tarif enthaltenen Shuttle-Service besteht nur für den Kunden sowie die im Rahmen der Buchung angegebenen Mitreisenden. Soweit im gebuchten Tarif nichts Abweichendes geregelt ist, ist der Shuttle-Service für bis zu vier Personen pro Buchung kostenfrei. Für weitere Personen kann ein zusätzlicher Aufpreis anfallen. Die Höhe des jeweiligen Aufpreises ergibt sich aus dem Buchungsformular bzw. dem jeweils gebuchten Tarif.

Personen, die nicht von der jeweiligen Buchung umfasst sind oder nicht ordnungsgemäß im Buchungsprozess angegeben wurden, haben keinen Anspruch auf Beförderung. myParkplace ist berechtigt, die Beförderung nicht angemeldeter oder nicht berechtigter Personen abzulehnen oder – soweit betrieblich möglich – nur gegen gesondertes Entgelt durchzuführen.

4.4 Gepäck / Sperrgepäck / Sondergepäck
myParkplace ist grundsätzlich bereit, pro Kunde bzw. pro mitreisender Person bis zu zwei normal große Gepäckstücke im Rahmen des verfügbaren Shuttleplatzes zu befördern.

Sperrgepäck, Sondergepäck oder übergroßes Gepäck – insbesondere z. B. Surfboards, Sportausrüstung, Golfgepäck, Kinderwagen in besonderem Umfang oder sonstige sperrige Gegenstände – müssen bereits im Buchungsprozess oder vorab gegenüber myParkplace angegeben und entsprechend gebucht bzw. angemeldet werden, sofern hierfür im Buchungssystem eine Auswahlmöglichkeit vorgesehen ist.

Wird Sperr- oder Sondergepäck nicht vorab angemeldet und erscheint der Kunde erst bei Anreise mit entsprechendem Gepäck, besteht kein Anspruch auf Beförderung dieses Gepäcks oder auf Durchführung des Shuttle-Transfers in der ursprünglich erwarteten Form. myParkplace entscheidet in diesem Fall nach Verfügbarkeit, Platzkapazität und betrieblicher Möglichkeit, ob und zu welchen Bedingungen eine Mitnahme dennoch erfolgen kann. Gegebenenfalls kann hierfür ein gesondertes Entgelt anfallen.

4.5 Durchführung durch Dritte
myParkplace ist berechtigt, Shuttleleistungen ganz oder teilweise durch beauftragte Drittunternehmen (z. B. Taxi- oder Mietwagenunternehmen) durchführen zu lassen, sofern dem Kunden hierdurch keine zusätzlichen Kosten entstehen.

4.6 Fahrertransfer bei Rückkehr
myParkplace ist berechtigt, in Ausnahmefällen, insbesondere bei erhöhtem Transferaufkommen, bei der Rückkehr zunächst nur den Fahrer des abgestellten Fahrzeugs zum Betriebsgelände zurück zu transportieren. Dies dient einer schnelleren Abwicklung für alle Kunden. Ein Anspruch auf gleichzeitige Rückbeförderung sämtlicher Mitreisenden in derselben Fahrt besteht nicht.

 

5. Mitwirkungspflichten des Kunden

5.1 Der Kunde ist verpflichtet, rechtzeitig am Betriebsgelände von myParkplace zu erscheinen. Von myParkplace genannte Ankunfts- oder Vorlaufzeiten stellen Empfehlungen dar und entbinden den Kunden nicht von seiner Pflicht, ausreichend Zeit für Anreise, Check-in, Sicherheitskontrollen und sonstige Abläufe am Flughafen einzuplanen.

5.2 Eine rechtzeitige Ankunft des Kunden am Flughafen ist nicht Vertragsgegenstand. myParkplace haftet nicht für verpasste Flüge, verpasste Check-ins, verpasste Sicherheitskontrollen oder sonstige Folgeschäden aufgrund einer zu knapp bemessenen Anreisezeit des Kunden.

5.3 Der Kunde ist verpflichtet, bei Rückkehr die von myParkplace mitgeteilten Abläufe zur Abholung zu beachten. Soweit myParkplace für die Rückfahrt eine telefonische Meldung oder sonstige Kontaktaufnahme nach Landung bzw. nach Gepäckabholung verlangt, hat der Kunde dieser Mitwirkungspflicht nachzukommen.

5.4 Werden Ankunfts-, Flug- oder Rückkehrdaten vom Kunden fehlerhaft, unvollständig oder verspätet mitgeteilt, kann dies zu Verzögerungen oder Zusatzkosten führen. Ein Anspruch auf sofortige Abholung besteht in diesen Fällen nicht.

 

6. Sonderfahrten / zusätzliche Shuttlefahrten

6.1 Der im gebuchten Tarif enthaltene Shuttle-Service umfasst grundsätzlich die vereinbarte Hinfahrt vom Betriebsgelände zum Flughafen sowie die Rückfahrt vom Flughafen zum Betriebsgelände.

6.2 Zusätzliche, vom Kunden veranlasste oder durch Umstände aus der Sphäre des Kunden erforderliche Shuttlefahrten oder Sonderfahrten sind gesondert zu vergüten.

6.3 myParkplace ist in solchen Fällen berechtigt, pro zusätzlicher Sonderfahrt pauschal 20,00 € zu berechnen. Dies gilt insbesondere, wenn:

  • der Kunde nach dem Transfer zum Flughafen zum Parkplatz zurückgebracht werden möchte,
  • der Kunde nach dem Transfer feststellt, dass Gegenstände oder Unterlagen im Fahrzeug vergessen wurden und deshalb eine zusätzliche Fahrt erforderlich wird,
  • der Kunde abweichend von den mitgeteilten Rückkehrdaten oder Abläufen eine zusätzliche Abholung oder Zusatzfahrt benötigt,
  • ein Flug verpasst wird oder der Kunde aus sonstigen, von myParkplace nicht zu vertretenden Gründen eine zusätzliche Transferleistung in Anspruch nehmen möchte.

6.4 Weitergehende Kosten bleiben vorbehalten, wenn im Einzelfall ein deutlich erhöhter Aufwand entsteht und der Kunde hierauf vor Durchführung hingewiesen wurde.

 

7. Preise und Zahlung

7.1 Es gelten die zum Zeitpunkt der Buchung angegebenen bzw. vereinbarten Preise.

7.2 Die Zahlung kann – je nach Buchungsweg und Verfügbarkeit – insbesondere wie folgt erfolgen:

  • online über die im Buchungssystem angebotenen Zahlungsmethoden, z. B. PayPal, Mollie, Kreditkarte oder weitere Zahlungsarten,
  • vor Ort per EC-/Debitkarte, Kreditkarte oder in bar,
  • über Vermittler, wenn die Buchung über eine Partner- oder Vermittlungsplattform erfolgt und dort bereits bezahlt wurde.

7.3 Ist bei der Buchung eine Onlinezahlung vorgesehen oder vom Kunden gewählt, ist der Gesamtpreis mit Abschluss der Buchung bzw. zu dem im Buchungsprozess angegebenen Zeitpunkt fällig.

7.4 Bei vereinbarter Zahlung vor Ort ist der Gesamtpreis spätestens bei Anreise auf dem Betriebsgelände fällig.

7.5 Zusatzkosten, insbesondere für Sonderfahrten, Überschreitungen der gebuchten Parkdauer oder sonstige vom Kunden veranlasste Zusatzleistungen, sind sofort zur Zahlung fällig.

7.6 Alle Preise verstehen sich einschließlich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer, soweit diese anfällt und nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist.

 

8. Stornierung, Umbuchung, Nichterscheinen

8.1 Reguläre kostenfreie Stornierung
Der Kunde kann seine Buchung bis 24 Stunden vor dem gebuchten Anreisezeitpunkt kostenfrei stornieren.

8.2 Stornierung innerhalb von 24 Stunden / Nichtanreise
Bei einer Stornierung weniger als 24 Stunden vor dem gebuchten Anreisezeitpunkt oder bei Nichtanreise besteht kein Anspruch auf Erstattung bereits geleisteter Zahlungen, sofern nicht zwingende gesetzliche Vorschriften entgegenstehen.

8.3 Optionale „100 % Geld-zurück-Garantie“
Bietet myParkplace im Rahmen des Buchungsprozesses eine gesondert auswählbare „100 % Geld-zurück-Garantie“ an und bucht der Kunde diese Option wirksam hinzu, kann der Kunde die Buchung abweichend von Ziffer 8.1 bis zum gebuchten Anreisezeitpunkt gemäß den im Buchungsprozess hierzu angegebenen Bedingungen kostenfrei stornieren.

8.4 Umbuchungen
Umbuchungen sind nur nach Verfügbarkeit und nur nach vorheriger Abstimmung mit myParkplace möglich. myParkplace behält sich vor, für Umbuchungen angemessene Mehr- oder Minderpreise entsprechend der geänderten Buchung zu berechnen.

 

9. Parkdauer / Überschreitung der gebuchten Parkzeit

9.1 Der Kunde ist verpflichtet, das Fahrzeug spätestens zum Ende der gebuchten Parkdauer vom Betriebsgelände zu entfernen.

9.2 Überschreitet der Kunde die gebuchte Parkdauer, ist myParkplace berechtigt, die zusätzlichen Parktage bzw. den zusätzlichen Zeitraum nach den zum Zeitpunkt der tatsächlichen Inanspruchnahme geltenden Tarifen nachzuberechnen. Mindestens jedoch werden für jeden zusätzlich angefangenen Kalendertag 10,00 € berechnet.

9.3 Darüber hinaus ist myParkplace berechtigt, offene Forderungen aus der Überschreitung der Parkdauer vor Herausgabe des Fahrzeugs bzw. vor Ausfahrt geltend zu machen.

9.4 Eine stillschweigende Verlängerung des Vertragsverhältnisses tritt nicht ein. § 545 BGB wird ausgeschlossen.

 

10. Nutzung des Betriebsgeländes / Verhalten auf dem Gelände

10.1 Auf dem gesamten Betriebsgelände von myParkplace sowie den Ein- und Ausfahrten gelten die Vorschriften der Straßenverkehrsordnung (StVO) sowie die Anweisungen des Personals von myParkplace.

10.2 Das Betriebsgelände darf nur zum Zwecke des Abstellens bzw. Abholens des Fahrzeugs sowie zur Inanspruchnahme des Shuttle-Services betreten und genutzt werden. Ein darüberhinausgehender Aufenthalt ist nicht gestattet, soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart.

10.3 Fahrzeuge dürfen nur auf den dafür vorgesehenen und zugewiesenen Flächen abgestellt werden. Parkt der Kunde sein Fahrzeug außerhalb der zugewiesenen oder zulässigen Fläche und entsteht hierdurch eine Behinderung oder Beeinträchtigung, ist myParkplace berechtigt, das Fahrzeug auf Kosten des Kunden umsetzen oder abschleppen zu lassen, soweit dies erforderlich ist.

10.4 Auf dem Betriebsgelände ist insbesondere untersagt:

  • das Parken nicht betriebsfähiger oder nicht verkehrssicherer Fahrzeuge,
  • das Abstellen von Fahrzeugen mit erheblichen Undichtigkeiten, insbesondere an Tank, Motor oder Kühlsystem,
  • das Lagern feuergefährlicher, explosiver oder sonst gefährlicher Stoffe,
  • die Durchführung von Reparaturen, Ölwechseln, Reinigungsarbeiten oder sonstigen Arbeiten am Fahrzeug,
  • jede vermeidbare Belästigung durch Lärm, Schmutz oder sonstige Störungen.

10.5 Der Kunde haftet für sämtliche durch ihn, seine Begleitpersonen oder sein Fahrzeug verursachten Verunreinigungen oder Schäden auf dem Betriebsgelände.

 

11. Pflichten des Kunden in Bezug auf das Fahrzeug

11.1 Der Kunde ist verpflichtet, das Fahrzeug ordnungsgemäß abzustellen und ausreichend gegen Wegrollen und unbefugte Nutzung zu sichern.

11.2 Beim Verlassen des Fahrzeugs hat der Kunde insbesondere:

  • das Fahrzeug ordnungsgemäß abzuschließen,
  • Fenster und Schiebedächer zu schließen,
  • Licht und sonstige Stromverbraucher auszuschalten,
  • das Fahrzeug in verkehrsüblicher Weise zu sichern.

11.3 Der Kunde versichert mit dem Befahren des Betriebsgeländes, dass:

  • der Fahrer im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis ist,
  • für das Fahrzeug eine gültige Haftpflichtversicherung besteht,
  • das Fahrzeug keine offensichtlichen sicherheitsrelevanten Mängel aufweist, die eine Gefahr für das Betriebsgelände oder andere Fahrzeuge darstellen.

11.4 myParkplace ist berechtigt, in geeigneten Fällen die Vorlage von Fahrzeugschein, Fahrerlaubnis oder sonstigen Nachweisen zu verlangen, soweit dies zur Vertragsdurchführung oder Gefahrenabwehr erforderlich ist.

 

12. Haftung von myParkplace

12.1 myParkplace haftet nach den gesetzlichen Vorschriften uneingeschränkt

  • für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
  • für Schäden, die auf vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung von myParkplace, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen,
  • sowie im Falle zwingender gesetzlicher Haftungsvorschriften.

12.2 Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) haftet myParkplace nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.

12.3 Im Übrigen ist die Haftung von myParkplace – vorbehaltlich Ziffer 12.1 – ausgeschlossen.

12.4 myParkplace haftet insbesondere nicht für Schäden, die durch andere Kunden, sonstige Dritte, höhere Gewalt, Naturereignisse, Vandalismus, Diebstahl, Einbruch, Brand, Sturm, Hagel, Überschwemmung, Streik, behördliche Maßnahmen oder sonstige von myParkplace nicht zu vertretende Umstände verursacht werden.

12.5 myParkplace haftet ferner nicht für im Fahrzeug zurückgelassene Gegenstände, Wertsachen, Dokumente, technische Geräte, Gepäck oder sonstige Inhalte des Fahrzeugs, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit von myParkplace vorliegt.

12.6 Soweit Mitarbeiter von myParkplace oder beauftragte Dritte das Fahrzeug des Kunden auf dem Betriebsgelände bewegen oder umsetzen, erfolgt dies nur, soweit dies zur Vertragsdurchführung, Organisation des Parkplatzbetriebs oder aus Sicherheitsgründen erforderlich ist. Ansprüche des Kunden bleiben auf die Fälle beschränkt, in denen myParkplace nach Maßgabe dieser AGB und der gesetzlichen Vorschriften haftet.

12.7 Etwaige erkennbare Schäden oder Beanstandungen sind myParkplace unverzüglich, möglichst noch vor Verlassen des Betriebsgeländes, mitzuteilen.

 

13. Haftung des Kunden

13.1 Der Kunde haftet für alle Schäden, die er, seine Mitreisenden, Begleitpersonen, Beauftragten oder sein Fahrzeug auf dem Betriebsgelände, an Einrichtungen von myParkplace, an Shuttlefahrzeugen oder gegenüber Dritten verursachen.

13.2 Der Kunde haftet insbesondere auch für Schäden und Kosten, die durch auslaufende Betriebsstoffe, technische Defekte oder unzureichend gesicherte Fahrzeuge verursacht werden.

13.3 Der Kunde ist verpflichtet, verursachte Schäden unverzüglich gegenüber myParkplace anzuzeigen.

 

14. Pfandrecht / Zurückbehaltungsrecht

14.1 myParkplace steht wegen seiner Forderungen aus dem Vertragsverhältnis ein gesetzliches Pfandrecht am eingebrachten Fahrzeug sowie dessen Zubehör zu, soweit gesetzlich zulässig.

14.2 Darüber hinaus ist myParkplace berechtigt, die Herausgabe des Fahrzeugs oder die Ausfahrt zu verweigern, solange fällige Forderungen aus dem Vertragsverhältnis nicht vollständig beglichen sind, soweit dies gesetzlich zulässig ist.

 

15. Öffnungszeiten / Betriebsabläufe / Verfügbarkeit

15.1 myParkplace ist grundsätzlich bemüht, seine Leistungen entsprechend den gebuchten Zeiten und den betrieblichen Abläufen zuverlässig zu erbringen.

15.2 Die tatsächlichen Betriebsabläufe, insbesondere Shuttleintervalle, Wartezeiten, Abholzeiten und Öffnungszeiten, können sich aus betrieblichen Gründen, Verkehrsaufkommen, Flugaufkommen, Wetter, behördlichen Vorgaben oder sonstigen Umständen ändern.

15.3 Landet der Kunde abweichend von den mitgeteilten Daten oder auf einem anderen Flughafen als dem Flughafen Berlin Brandenburg (BER), besteht ohne gesonderte Vereinbarung kein Anspruch auf Abholung an einem anderen Ort.

 

16. Datenschutz

16.1 myParkplace verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Datenschutzvorschriften.

16.2 Nähere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten, zu den eingesetzten Dienstleistern sowie zu den Rechten der Betroffenen ergeben sich aus der Datenschutzerklärung von myParkplace in ihrer jeweils aktuellen Fassung.

 

17. Kein Widerrufsrecht für Verbraucher

17.1 Soweit der Kunde Verbraucher ist, besteht bei der Buchung eines Parkplatzes sowie damit zusammenhängender Leistungen von myParkplace für einen spezifischen Termin oder Zeitraum grundsätzlich kein gesetzliches Widerrufsrecht.

17.2 Dies gilt insbesondere, weil es sich um Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen bzw. um termingebundene Leistungen handelt, für deren Erbringung ein spezifischer Termin oder Zeitraum vorgesehen ist (§ 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB).

17.3 Dem Kunden steht daher bei der Buchung eines Parkplatzes mit fest vereinbartem Anreise- und Abreisezeitraum grundsätzlich kein gesetzliches Widerrufsrecht zu.

 

18. Schlussbestimmungen

18.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts, soweit dem keine zwingenden gesetzlichen Verbraucherschutzvorschriften entgegenstehen.

18.2 Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis – soweit gesetzlich zulässig – Berlin.

18.3 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Berlin, 25.06.2026