Allgemeine Geschäftsbedingungen

  1. Die angebotenen Leistungen der myParkplace GmbH (im Folgenden myParkplace) vertreten durch Richard Nortey unterliegen diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese Geschäftsbedingungen gelten im Allgemeinen für die Aufbewahrung von PkW’s die Beförderung von Personen (im Folgenden Kunden) von der Betriebsstätte zum Flughafen Berlin Brandenburg (BER) und deren Rücktransport und weiteren Dienstleistungen die von myParkplace erbracht werden. Das Angebot richtet sich gleichermaßen an Verbraucher und Unternehmer, jedoch nur an Endabnehmer. Für Zwecke dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen, (a) ist ein Verbraucher jede natürliche Person, die den Vertrag zu einem Zweck abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann (§ 13 des Bürgerlichen Gesetzbuches – BGB) und (b) ist ein „Unternehmer“ eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss des Vertrages in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§ 14 Abs. 1 BGB). Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung, auch wenn wir ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widersprechen.
  1. Die myParkplace GmbH, Flohrstr. 19, 13507 Berlin, bietet unter dem Namen „myParkplace“ Kunden die Möglichkeit Ihre Fahrzeuge in der Nähe von Flughäfen bequem und sicher zu parken. Die Insassen der bei myParkplace parkenden Fahrzeuge werden im Rahmen des zustande kommenden Vertrages per Shuttle Service kostenlos einmal zum Flughafen gefahren und einmal kostenlos wieder abgeholt. Sollten aufgrund von Vorkommnissen, welche myParkplace nicht zu vertreten hat, darüber hinaus Sonderfahrten anfallen (z.B. wenn ein Flugzeug nicht startet oder die Passagiere den Flug verpassen), so ist myParkplace berechtigt, pro parkendem Fahrzeug einen Betrag von einmalig 20 € für den Hin- und Rücktransport zum und vom Flughafen zu berechnen. myParkplace behält sich vor, in besonderen Fällen (erhöhter Shuttletransferbedarf) bei der Rückkehr nur den Fahrer zu seinem Fahrzeug zurück zu transportieren. Dies dient vorrangig dazu die Kunden insgesamt schneller zu ihrem Fahrzeug zu bringen. Andere Personen als der Kunde und seine angemeldeten Mitreisenden, haben keinen Anspruch auf den Shuttle Service zum Parkplatz. Beachten Sie, dass nur der Kunde, respektive die angemeldeten Reisenden von myParkplace kostenlos per Shuttle Service transportiert werden. myParkplace erklärt sich generell bereit pro Kunden, bzw. Insassen maximal 2 normalgroße Gepäckstücke zu befördern. Weitere oder größere Gepäckstücke (z.B.: Segelbrett) müssen vorab gesondert deklariert und mit myParkplace vereinbart werden. Um zu gewährleisten, dass der Kunde zeitnah abgeholt wird, sind wir auf die Mitarbeit des Kunden angewiesen. Dies bedeutet im Einzelnen, dass wir auf eine ordnungsgemäße Abgabe der Ankunftsdaten angewiesen sind. Sollten diese Angaben durch den Kunden fehlerhaft übermittelt sein, besteht kein Anspruch auf eine Abholung vom Flughafen. Die Abholung des Fahrzeuges ist ausschließlich durch den Vertragspartner möglich. In besonderen Fällen kann myParkplace den kostenlosen Shuttle Service auch durch Fremde Unternehmen, wie z.B. Taxi oder Mietwagen ausführen lassen. Der Kunde hat dadurch keinerlei Mehrkosten. myParkplace ist für die beauftragten Fremdunternehmen nicht haftbar zu machen.
  1. Auf dem Betriebsgrundstück der myParkplace GmbH mit Ein- und Ausfahrten gelten die allgemeinen Verkehrsvorschriften (StVO). Der Kunde hat gesetzliche, polizeiliche sowie Anordnungen des Betreiberpersonals zu beachten. Dies gilt auch für die Verkehrszeichen und Hinweisschilder.
  1. Die Benutzung unserer PKW Stellplätze zu anderen Zwecken als zur Einstellung der berechtigten Fahrzeuge ist nicht gestattet, eine Übertragung der Benutzerrechte an Dritte ist ebenfalls nicht gestattet. Der Aufenthalt auf dem Firmengelände ist nur zu Zwecken der schnellen An- und Abfahrt zum Flughafen gestattet – darüber hinaus ist der Aufenthalt generell untersagt. Mit dem Befahren des Betriebsgeländes von myParkplace versichert der Kunde, dass der Fahrer im Besitz der erforderlichen Fahrerlaubnis ist und das Fahrzeug den gesetzlich vorgeschrieben Versicherungsschutz bis zum Verlassen des Betriebsgeländes besitzt. Auf Verlangen sind dem Mitarbeiter von myParkplace und Erfüllungsgehilfen Fahrerlaubnis und Fahrzeugschein vorzulegen. In geeigneten Fällen kann auch der Nachweis ausreichenden Versicherungsschutzes verlangt werden. Können die vorbenannten Dokumente nicht vorgelegt werden, ist myParkplace berechtigt, die Vertragserfüllung abzulehnen. In diesen Fällen hat der Kunde keinen Anspruch auf Schadenersatz.
  1. Mit der Einstellung des Fahrzeugs kommt ein Vertrag zwischen dem Kunden und myParkplace zustande. Der Kunde hat sein Fahrzeug in der vorgesehenen Markierung zu parken. Er ist verpflichtet, sein Fahrzeug so zu parken, dass keine Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer und insbesondere keine Behinderung des Verkehrs auf dem Firmengelände eintreten – bei Zuwiderhandlung hat myParkplace das Recht, das Fahrzeug auf Rechnung des Kunden umsetzen zu lassen. Soweit dem Kunden ein bestimmter Einstellplatz zugewiesen ist, ist der Kunde verpflichtet, sein Fahrzeug ausschließlich auf dem vorgegebenen Einstellplatz zu parken. Verstößt der Kunde gegen die Bestimmung sein Fahrzeug auf dem zugewiesenen Einstellplatz zu parken, so ist die myParkplace berechtigt das falsch geparkte Fahrzeug durch geeignete Maßnahmen auf Kosten des Kunden zum zugewiesenen Einstellplatz zu verbringen bzw. nötigenfalls kostenpflichtig abschleppen zu lassen. Nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen hat myParkplace ein Zurückbehaltungsrecht sowie ein Pfandrecht am eingestellten Kraftfahrzeug und dessen Zubehör für sämtliche Forderungen aus dem Mietvertrag. myParkplace kann vom Kunden verlangen, dass die berechtigten PKW‘s in geeigneter Weise, z.B. durch sichtbare Hinterlegung eines Beleges hinter der Windschutzscheibe, kenntlich gemacht werden. Des Weiteren ist es myParkplace gestattet, die über die vereinbarte Parkdauer hinaus stehenden KFZ durch Wegfahrsperren zu sichern und erst nach Zahlung der noch fälligen Forderungen freizugeben.Überschreitende die Nutzung des Kunde die vertraglich vereinbarte Parkzeit wird der Zeitraum der Überschreitung nach den jeweils geltenden Tarifen berechnet. Entfernt der Kunde das Fahrzeug nach Ablauf der Mietzeit nicht, so tritt keine stillschweigende Verlängerung des Mietverhältnisses auf unbestimmte Zeit ein. § 545 BGB ist ausdrücklich ausgeschlossen. myParkplace kann in diesem Fall für die Dauer bis zur Entfernung des Fahrzeugs eine Entschädigung in Höhe des Entgelts verlangen, das für eine entsprechende Mietdauer unter Zugrundelegung des für die Mietzeit vereinbarten Entgelts verlangt werden könnte, mindestens jedoch kalendertäglich 10 €; etwaige weitere Ansprüche bleiben hiervon unberührt.
  1. Für Schäden, die durch das Personal oder seine Erfüllungsgehilfen von myParkplace vorsätzlich und/oder grob fahrlässig verursacht wurden haftet myParkplace im Rahmen seiner Haftpflichtversicherung. Jede weitergehende Haftung wird vorsorglich ausgeschlossen. myParkplace übernimmt keinerlei Obhutspflichten. Die KFZ-Einstellung des Kunden erfolgt auf eigene Gefahr des Kunden; ein Versicherungsschutz über die durch myParkplace abgeschlossene Betriebshaftpflichtversicherung hinaus besteht nicht. myParkplace hat sämtliche Shuttle-Fahrzeuge als Mietwagen versichert. Für Schäden, die durch andere Mieter oder sonstige Dritte verursacht worden sind, besteht keine Haftung durch myParkplace. Etwaige Schadensersatzansprüche, die vom Kunden geltend gemacht werden, hat dieser unverzüglich und noch vor der Ausfahrt bei myParkplace anzuzeigen. Das Überlassen des Fahrzeugs an Mitarbeiter der myParkplace erfolgt auf eigene Gefahr. myParkplace übernimmt keine hieraus eventuell entstehenden Schadensansprüche. Ebenso übernimmt myParkplace generell keinerlei Haftung für zur Aufbewahrung übergebene oder im Fahrzeug zurückgelassene Gegenstände. myParkplace übernimmt ebenso keine Haftung für Schäden, die im Verlauf des durchgeführten Shuttle Services an Gepäckstücken des Kunden von diesen selbstverschuldet oder nicht selbstverschuldet auftreten. myParkplace wird vom Kunden für Schäden bei höherer Gewalt (wie z. B. Schäden durch elementare Naturkräfte, Kriegsereignisse und innere und äußere Unruhen) freigestellt. myParkplace haftet nicht für Beschädigung und Zerstörung von Kraftfahrzeugen einschließlich deren Inhalte und Ladungen, die durch Handlungen Dritter, bspw. durch andere Kunden oder sonstige Personen, verursacht worden sind. Dies gilt auch für Entwendungen und Abhandenkommen von Kraftfahrzeugen, Fahrzeugteilen, Fahrzeuginhalten (z.B. persönliche Wertgegenstände, Computer, Autoradio, Autotelefon und ähnlichen Gegenständen). Der Kunde hat beim Verlassen des Fahrzeuges dieses abzuschließen, das Licht auszuschalten und zu kontrollieren, ob alle Fensterscheiben geschlossen sind. Mit dem Verlassen des Fahrzeugs gilt der Parkplatz als ordnungsgemäß übergeben.
  1. myParkplace ist bemüht, den Kunden rechtzeitig zu einer vom Kunden mitgeteilten Abflugzeit zum Flughafen Berlin – Brandenburg zu befördern. Eine Rechtzeitige Ankunft am Flughafen Berlin Brandenburg ist ausdrücklich nicht Vertragsgegenstand. myParkplace haftet nicht für verpasste Flüge o. ä. Ein rechtzeitiges Erscheinen am Parkplatz von myParkplace liegt ausdrücklich beim Risiko des Kunden. Eine durch myParkplace vorgegebene Richtzeit stellt lediglich eine Empfehlung dar. Der Mieter haftet für alle durch ihn selbst oder sein Personal, seine Erfüllungsgehilfen oder seine Begleitpersonen gegenüber myParkplace oder Dritten verursachten Schäden. Er ist verpflichtet, durch ihn verursachte Schäden unverzüglich und noch vor der Ausfahrt anzuzeigen. Außerdem haftet der Mieter für Verunreinigungen des Parkplatzes von myParkplace.
  1. Die Öffnungszeiten von myParkplace sind i.d.R. 24 Stunden ganzjährig. Primär richten diese sich jedoch nach den regulären Flugzeiten des jeweiligen Flughafens. Ein Anspruch des Mieters auf Einhaltung bestimmter Öffnungszeiten besteht nicht. Landet der Kunde aus irgendwelchen Gründen auf einem anderen Flughafen ist myParkplace nicht verpflichtet, den Kunden von dem jeweiligen Flughafen abzuholen. Änderungen der Öffnungszeiten werden stets per Internet bekannt gegeben.
  1. Der Kunde hat bei der Ein- und Ausfahrt die StVO und die im Verkehr erforderliche Sorgfalt zu beachten, und zwar auch dann, wenn ihm das Personal von myParkplace mit Hinweisen behilflich ist. Nach erfolgter Einstellung des Fahrzeuges ist der Mieter verpflichtet, das Fahrzeug ordnungsgemäß zu verschließen und verkehrsüblich zu sichern, demnach das Licht auszumachen und zu kontrollieren, ob alle Scheiben geschlossen sind. Mit dem Verlassen des Fahrzeugs gilt der Parkplatz als ordnungsgemäß übergeben. Erst mit der Annahme des Nutzungsvertrages und mit Einfahren auf den Parkplatz kommt zwischen myParkplace und dem Kunden ein Mietvertrag über einen Stellplatz für einen Kraftfahrzeug zu den hier genannten Bedingungen zustande.
  1. Eine durch myParkplace vergebene Buchungsbestätigung an den Kunden über einen freien Parkplatz stellt keinen Mietvertrag dar. Diese Bestätigung dient lediglich dem Hinweis, dass ein Parkplatz frei und verfügbar für den Kunden ist. Es besteht jedoch kein Anspruch auf einen Platz, bzw. es kann aus einer Buchungsbestätigung auch kein Anspruch auf einen Stellplatz abgeleitet werden. myParkplace kann jederzeit und ohne Angabe von Gründen einen Kunden abweisen und eine Buchungsanzeige stornieren. Auch wenn der Kunde schon am Parkplatz steht. Schadenersatzansprüche gegenüber myParkplace können durch den Kunden nicht geltend gemacht werden. Der Mieter erklärt mit der Annahme des Nutzungsvertrages bzw. mit Einfahren auf den Parkplatz sein Einverständnis mit der Geltung der vorliegenden AGB’s, die er auch durch Aushang/bzw. Internet-Website zur Kenntnis genommen hat. Weder Bewachung, Verwahrung noch Versicherung ist Gegenstand dieses Mietvertrages. myParkplace übernimmt keine Obhut oder besondere Fürsorgepflichten für die vom Mieter eingebrachten Sachen. myParkplace vermietet dem Kunden lediglich einen Parkplatz zum Abstellen seines PKWs. Im Parkgelände darf nur im Schritttempo gefahren werden. Fahrzeuge dürfen nur innerhalb der markierten Stellplätze abgestellt werden. myParkplace ist berechtigt, außerhalb dieser Flächen, insbesondere auf den Verkehrsflächen, geparkte KFZ kostenpflichtig zu entfernen. Der Vertrag endet mit der Ausfahrt.
  1. Auf dem Betriebsgrundstück ist das Parken von nicht funktionstüchtigen Kraftfahrzeugen, die Lagerung von feuergefährlichen Gegenständen jeder Art und von Abfällen, sowie sonstige Belästigungen durch vermeidbare Geräusche und Arbeiten am Kraftfahrzeug untersagt (z.B. Ölwechsel, Reinigung, oder ähnliches). das Abstellen von Fahrzeugen mit undichtem Tank oder Motor ist ausdrücklich untersagt. Im Falle der Verunreinigung des Bodens oder des Grundwassers muss die Beseitigung durch ein autorisiertes Fachunternehmen auf Kosten des Kunden erfolgen. Unabhängig vom Verschulden, haftet der Kunde für alle Schäden, die infolge technischer Defekte durch das von ihm oder von ihm beauftragte Dritte auf dem Betriebsgelände von myParkplace verbrachte Fahrzeug verursacht werden (z.B. Ölverlust, Explosion, Kühlwasserverlust). Dies gilt auch dann, wenn derartige Defekte nicht in dem Zustandsbericht über das Fahrzeug aufgenommen worden sind oder bislang unbekannt waren.
  1. Der Kunde ist verpflichtet, die für die vereinbarten Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise von myParkplace zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden oder vom Besteller veranlassten Leistungen und Auslagen der myParkplace gegenüber Dritten. Die Parkgebühr ist in bar bei Vertragsbeginn vor Ort im Voraus für die gesamte Mietzeit zu entrichten. Der Mieter erhält nach Zahlung der Parkgebühr ein Abholticket nebst Quittung ausgehändigt. Eine Rückvergütung bei vorzeitiger Beendigung des Vertrages erfolgt nicht. Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein.
  1. Der Kunde kann hat das Recht jederzeit von seiner Reservierung kostenlos zurücktreten. Ein beiderseitiger Rücktritt aus wichtigem Grund (höhere Gewalt) ist möglich. Ein Anspruch auf Schadenersatz ist in diesen Fällen ausgeschlossen.
  1. myParkplace kann auf Kosten und Gefahr des Mieters eingestellte Fahrzeuge vom Betriebsgrundstück entfernen lassen, wenn: a) der Mietvertrag beendet ist; b) ein eingestelltes Fahrzeug durch undichten Tank oder Vergaser oder sonstige Mängel eine Gefahr darstellt; c) ein eingestelltes Fahrzeug nicht polizeilich zugelassen ist oder während der Dauer des Vertrages durch die Behörden aus dem Verkehr gezogen wird; d) das Fahrzeug unberechtigt abgestellt wurde.
  1. Der Kunde tritt eigene Ansprüche gegen Dritte oder Versicherungen aus einem Schadensfall im Voraus an myParkplace ab, soweit myParkplace aus einem solchen Schadenereignis ihrerseits in Anspruch genommen wird.
  1. myParkplace darf die die jeweiligen Verträge betreffenden Daten verarbeiten und speichern, soweit dies für die Ausführung und Abwicklung des Kaufvertrages erforderlich ist und solange myParkplace zur Aufbewahrung dieser Daten aufgrund gesetzlicher Vorschriften verpflichtet ist. myParkplace behält sich vor, persönliche Daten des Kunden an Dritte, z.B. Auskunfteien zu übermitteln, soweit dies zum Zweck einer Kreditprüfung erforderlich ist, vorausgesetzt, der Kunde erklärt sich hiermit im Einzelfall ausdrücklich einverstanden. Ferner werden Daten für ausschließlich eigene Marketingzwecke erhoben und verarbeitet. Die Nutzung und Weitergabe erfolgt im Einklang mit den datenschutzrechtlichen Vorgaben. Genauere Informationen sowie die Regelungen zu Ihrer Zustimmung zur werblichen Nutzung Ihrer Daten finden Sie in unseren Datenschutzbestimmungen, denen Sie im Rahmen Ihrer Reservierung zustimmen. myParkplace wird auch sonst personenbezogene Kundendaten nicht ohne das ausdrücklich erklärte Einverständnis des Kunden an Dritte weiterleiten, ausgenommen, soweit myParkplace gesetzlich zur Herausgabe verpflichtet ist. Die Erhebung, Übermittlung oder sonstige Verarbeitung von personenbezogenen Daten des Kunden zu anderen als den in dieser Ziffer 16 genannten Zwecken ist myParkplace nicht gestattet. Weitere Informationen über Art, Umfang und Zweck der Erhebung, Nutzung und Verarbeitung Ihrer Daten erhalten Sie in unseren Datenschutzbestimmungen.
  1. Gerichtsstand ist Berlin. Es gilt ausschließlich deutsches Recht.